Unter dem Ancien Régime haben die Priester, Pfarrer und Domherren die Aufgabe, den Rebberg zu bewirtschaften. Sie beauftragen oft Drittpersonen mit der Arbeit, für eine sehr unterschiedliche Dauer: ein, drei, acht, zehn oder zwanzig Jahre, manchmal sogar auf Lebenszeit. Die Aufteilung der Ernte zwischen Eigentümer und Mieter findet direkt im Rebberg statt. Jedermann hat seine Aufgabe (Unterhalt, Bewässerung, Transport). Verschiedene Pachtverträge aus dem Anfang des 17. Jh. regen die Mieter an, in Äcker oder in verwilderten Felder Reben zu pflanzen. Und so gibt, am 18. April 1602, der Dekan von Sion, Adrien de Riedmatten, einem Einwohner von Molignon, Jean Rossoz, ein Feld beim Rebberg von Vurpellière bei Molignon in Pacht. Er gibt genau an, welche Rebsorten der Mieter zu pflanzen hat: Resi, Arvine, Humagne und vom besten Roten. Es ist das erste Mal, dass Arvine in einem Dokument erwähnt wird.
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